Die notariellen Geschäfte werden grundsätzlich wie folgt vorbereitet:
a) Für Kaufverträge, Überlassungs-/Schenkungsverträge, Testamente/Erbverträge, Erbauseinandersetzungen, Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen oder Gesellschaftsgründungen fordern Sie bitte per e-mail oder telefonisch unser Formular an, was Sie dann bitte ausgefüllt an uns zurückleiten wollen. Das beschleunigt und erleichtert die Bearbeitung. Wir rufen Sie dann zurück und werden die verbliebenen offenen Fragen klären, soweit erforderlich auch in einem telefonischen/persönlichen Beratungsgespräch.
b) Für Eheverträge/Scheidungsvereinbarungen ist grundsätzlich eine persönliche Vorbesprechung erforderlich.
c) Für Vereinsanmeldungen (Vorstandsänderung, Satzungsänderung, Satzungsneufassung) fordern Sie bitte telefonisch oder per e-mail unser Formular an, was Sie dann ausgefüllt an uns zurückleiten. Wir rufen Sie dann zurück um einen Termin zur Unterzeichnung zu vereinbaren.
d) Für sonstige Urkunden (z.B. Beglaubigungen, Erbausschlagungen, Handels-/Partnerschafts-Registeranmeldungen) bitten wir um schriftliche Mitteilung (gerne per e-mail) des gewünschten Inhalts sowie Ihre Personalien und Telefonnummer(n). Wir rufen Sie dann zurück und werden die verbliebenen offenen Fragen klären.
Die Beurkundung bzw. Beglaubigungen können dann nach vorheriger Terminvereinbarung zeitnah erfolgen.
Soweit eine Nachbesprechung zu Beurkundungen bzw. Beglaubigungen erforderlich ist, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine e-mail, wir kümmern uns dann darum.
Im Zweifel fragen Sie, wir finden für (fast) alles eine Lösung.
Weitere Angaben zu meinem Team und mich finden Sie auf den folgenden Seiten.
Ich freue mich, wenn wir Sie und Ihr Anliegen betreuen dürfen.
Ihr
Thomas Meyer-Littmann
Notar in Krumbach (Schwaben)
Stand: 5. Mai 2023
Das zusätzliche, ebenerdige, rollstuhlgerechte Beurkundungszimmer im Archivgebäude Nassauer Straße 17 (schräg gegenüber dem Hauptgebäude Nassauer Straße 8) steht nur für Beurkundungen mit in der Mobilität eingeschränkten Personen und wegen der dort beengten Räumlichkeit auch nur für eine beschränkte Anzahl von Personen (insgesamt neben dem Notar maximal 5 Personen) zur Verfügung.
Schlussendlich, damit wir alle gesund bleiben: Lassen Sie bitte zu Ihrem und unserem Schutz trotz der Lockerungen weiterhin Vorsicht walten. Betreten Sie die Kanzleiräume bitte nicht, wenn Sie wissen oder vermuten, dass Sie vom Corona-Virus infiziert sind. Im Beurkundungszimmer bleibt ein leistungsstarkes Frischluftgerät installiert. Zusätzlich sind im Wartebereich und im Beurkundungszimmer professionelle Entkeimungsgeräte der Firma Viromed "Klinikakut 500 +", wie sie auch in Krankenhäusern sterile Verhältnisse, etwa in einem OP-Raum, schaffen können, in ständigem Betrieb. Es sind in allen sonstigen Büroräumen ständig Luftfiltergeräte mit HEPA-Filtern im Einsatz.
Unsere Philosophie und Werte
Unparteiisch
Wir stehen Ihnen als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Verschwiegen
Über alle Angelegenheiten, die dem Notar und seinen Mitarbeitern im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren.
Modern
Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen, wie Notarsiegel und Unterschrift des Notars.
Sicher
Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.
Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der FreiheitRudolf von Jhering: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung, 1858.
Von uns behandelte Themenfelder
Immobilien
Die Vorbereitung und der Vollzug von Grundstücksgeschäften ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Der Kauf einer Immobilie ist notariell zu beurkunden. Sie möchten ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Ehe, Partnerschaft und Familie
Wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie nur auf die gesetzlichen Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Ungerechte Folgen kann haben, dass die güterrechtlichen Regelungen nicht unbedingt zu Ihren wahren Bedürfnissen passen. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Freiräume nutzen und sie durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder andere notarielle Vereinbarungen gestalten. Ihr Notar berät Sie unparteiisch und stellt sicher, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.
Erbe und Schenkungen
Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben.
Unternehmen
Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.
Vorsorgevollmacht
Wer bestimmt, wenn man selbst aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sein sollte? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Ohne Vorsorgevollmacht müssten Sie sich auf den gesetzlich vorgesehenen Weg – die Betreuerbestellung – verlassen.
Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihr Leben auch in solchen Fällen selbstbestimmt in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig deutlich machen in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie für den Fall der Fälle Vorsorge treffen möchten und sorgen dafür, dass Ihr „vorletzter Wille“ auch richtig umgesetzt wird.
Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
Jeder Notar ist im Rahmen seiner Amtstätigkeit zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungen berufen. Auch freiwillige Mediationen sind häufig.
Aufgrund seiner Unparteilichkeit können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar wenden und zusammen mit ihm und den weiteren Beteiligten gemeinsam an einer sinnvollen, fairen und ausgewogenen Regelung zur Streitbeilegung arbeiten.